Wenn Du Fahrlehrer in der Schweiz werden möchtest, gibt es verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Im diesem Blogartikel erfährst, welche Voraussetzungen es gibt, damit Du deine Ausbildung zum Fahrlehrer beginnen kannst.
Zudem gibt es noch weitere Voraussetzungen, um an der Prüfung zum Fahrlehrer bzw. zur Fahrlehrerin zugelassen zu werden:
Die Prüfungsordnung für den eidgenössischen Fachausweis als Fahrlehrer/Fahrlehrerin vom 29. August 2007 legt in Ziffer 3.31, Bst. a die Bedingungen für die Zulassung zur Berufsprüfung fest. Um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden, ist ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis einer mindestens 3-jährigen Grundbildung oder ein von der QS-Kommission anerkannter gleichwertiger Ausweis erforderlich.
Wenn Du keine 3-jährige Ausbildung vorweisen kannst, aber über vergleichbare Qualifikationen verfügst, dann kannst Du die sogenannte Gleichwertigkeitsprüfung beantragen.
Im Folgenden findest Du dazu weitere Informationen. Solltest Du dazu anschliessend noch Fragen haben, dann meld Dich gerne bei uns!
Wenn Du die Gleichwertigkeit in Anspruch nehmen möchtest, musst Du deine Fähigkeiten und erworbenen Kenntnisse nachweisen. In den entsprechenden Unterlagen sollte beispielsweise enthalten sein:
Auch Dein Sprachniveau musst Du bei der Gleichwertigskeitsanerkennung nachweisen. Wie schon erwähnt reicht es, das entsprechende Sprachniveau in Deutsch, Französisch oder Italienisch nachzuweisen.
Ausserdem musst Du eines der drei folgenden Kriterien erfüllen:
Die Kosten für die Gleichwertigkeitsprüfuing betragen aktuell CHF 250.—.
Hast Du noch Fragen zu den Voraussetzungen bzw. benötigst Unterstützung? Dann vereinbar gerne ein unverbindliches Infogespräch mit uns.
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