Wer in der Schweiz Güter (Kat. C/C1) oder Personen (Kat. D/D1) mit schweren Motorfahrzeugen transportiert, benötigt eine Chauffeurzulassungsverordnung, kurz CZV. Dazu gehören der Fähigkeitsausweis und die Pflicht zur regelmässigen Weiterbildung in einem CZV-Kurs.
In unseren CZV-Kursen erhältst Du eine praxisnahe Wissensvermittlung von erfahrenen Dozenten.
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CZV-Kurse sind unerlässlich für Berufskraftfahrer, die ihre Fähigkeiten auf die nächste Stufe heben möchten. In der heutigen Welt des Transportwesens und der Logistik ist die Einhaltung der Chauffeurzulassungsverordnung von entscheidender Bedeutung. Erfahren Sie, wie CZV-Kurse Ihre Karriere als Berufskraftfahrer verbessern und erweitern können.
CZV-Kurse“ stehen normalerweise für „Chauffeurzulassungsverordnung-Kurse“ und sind in der Schweiz relevant. Diese Kurse sind für Berufskraftfahrer, die im gewerblichen Güterverkehr oder Personentransport tätig sind, erforderlich, um ihre Berufszulassung aufrechtzuerhalten. Hier sind einige Informationen über CZV-Kurse:
CZV-Kurse sind der Schlüssel zu einer erfolgreichen Karriere im Berufskraftfahrer-Bereich. Investieren Sie in Ihre Weiterbildung, um Ihre Fähigkeiten zu verbessern, die Sicherheit auf der Strasse zu gewährleisten und Ihre Karriere auf die Überholspur zu bringen. Melden Sie sich noch heute für unsere CZV-Kurse an und legen Sie den Grundstein für eine vielversprechende Zukunft im Transportwesen.
Die Pflicht zur Weiterbildung, die fünf Tage innerhalb von fünf Jahren umfasst, gilt für alle, die den Fähigkeitsausweis erhalten möchten oder ihn ab dem 01.09.2013 (Kategorie D/D1) und 01.09.2014 (Kategorie C/C1) erneuern möchten, unabhängig davon, ob sie den Fähigkeitsausweis ohne Prüfung erworben haben oder nicht.
Sie können Ihren persönlichen Weiterbildungsstand bequem über das Infoportal für obligatorische Weiterbildungen abfragen. Sollten Sie feststellen, dass die Angaben nicht korrekt sind, empfehlen wir Ihnen, sich direkt an die entsprechende Kursorganisation zu wenden, um eventuelle Unstimmigkeiten zu klären.
Um den Fähigkeitsausweis für beide Kategorien zu verlängern, müssen insgesamt fünf Weiterbildungstage nachgewiesen werden, bevor die Gültigkeitsdauer abläuft.
Im Anschluss an die Weiterbildung erhältst Du von der Weiterbildungsstätte eine Kursbestätigung der asa.
In einem solchen Fall hast Du die Möglichkeit, einen Antrag bei der zuständigen Behörde zu stellen, um den Ausweis für höchstens einen Monat durch eine schriftliche Bewilligung zu verlängern. Beachtejedoch, dass Du, um den Fähigkeitsausweis zu verlängern, nach wie vor den Nachweis von fünf Weiterbildungstagen erbringen musst. Diese Weiterbildungstage müssen innerhalb der fünf Jahre vor dem Bestelldatum des Fähigkeitsausweises absolviert worden sein und von der Kursorganisation bestätigt sein.
© Smile Fahrlehrerausbildung AG
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